Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt ab 20.08.2021 die 3G-Regel, geküpft an eine Inzidenz von 35 oder mehr.
Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt ab 20.08.2021 die 3G-Regel, geküpft an eine Inzidenz von 35 oder mehr.